| Schadenersatz für getäuschte Immobilienfondsanleger |
|
|
|
|
Bei fremdfinanzierten Fonds-Anlagegeschäften kommt bei Haftungsfragen u.U. auch eine Haftung der finanzierenden Bank für das haftungsbegründende Verhalten der Fondsgesellschaft in Betracht.
Im vorliegenden Fall hat das Landgericht München I eine Bank zu Schadenersatz verurteilt, weil die Fondsinitiatoren fälschlicherweise den Eindruck erweckt hatten, dass ein Bauvorhaben bereits genehmigt sei. Das Gericht ging dabei davon aus, dass die finanzierende Bank wegen ihrer engen Zusammenarbeit mit den Fondsinitiatoren von diesem haftungsbegründenden Verhalten wusste (Az.: 28 O 24981/07 vom 12. Januar 2010). Diesem Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, liegt die vom Bundesgerichtshof entwickelte Rechtsprechung zu verbunden Geschäften zugrunde.
Die Bank wurde dazu verurteilt, sämtliche Zins- und Tilgungsraten seit dem Beteiligungserwerb an die Anleger zurückzuzahlen und diese auch von den Restverbindlichkeiten aus dem Darlehensvertrag freizustellen. Auch von möglicherweise noch entstehende steuerliche Nachteile aus der nachträglichen Rücknahme von Verlustzuweisungen durch die Steuerbehörden sind die Anleger von der finanzierenden Bank freizustellen. |
(anonyme) Hinweise
Wir sagen ausdrücklich zu, dass wir jede seriöse Information, auch wenn diese uns anonym übermittelt werden sollte, prüfen und gegebenenfalls auf unserer ständig aktualisierten Informationsseite einstellen.
Suche
Anmeldung
Aktuelles
- Geldanlage darf kein ungewolltes Glücksspiel sein
- Island: Gewaltige Mehrheit gegen Rückzahlungsbedingungen
- Apollo Medienfonds: Vergleich bringt Anleger 40.000 € Schadenersatz
- Nach wie vor keine Lösung bei Rückzahlung der Island-Schulden
- Studien zeigen: Kunden sind unzufrieden mit den Leistungen der Banken
- Immobilienfonds weiter in der Krise
- Neue Besen kehren gut: Citibank heißt jetzt Targobank
- Land unter bei Schiffsfonds
- Schlechte Nachrichten um Immobilienfonds reißen nicht ab
- Anlegern von Riesenrad-Fonds droht der Absturz



